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Markus Schärli-Reinhard.

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Dr. rer. pol., Kommunikations- und Schulungsexperte


Klarheit schaffen. Hebel erkennen. Wirkung erzeugen.

Der Experte für didaktische Unternehmenskommunikation analysiert komplexe Kommunikationssituationen und unterstützt Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele.

Sie profitieren von einer langjährigen Erfahrung im Journalismus und in der Unternehmenskommunikation mit Schwerpunkt Mitarbeiterkommunikation.

Ich realisiere mit Ihnen überzeugende Botschaften und Kommunikationskonzepte, damit Sie die Wirkung erzielen, die Sie sich wünschen.

Berufliche Erfahrung und Lehrtätigkeit

u.a. als
  • Gründer und Geschäftsleiter, schaerli COM GmbH
  • Gründer und Geschäftsleiter, rissip GmbH
  • Head Communication Services, UBS AG
  • Redaktionsleiter Cash TV und Redaktor Cash, Ringier AG
  • Redaktor Kassensturz, Schweizer Fernsehen DRS
  • Stellvertretender Chefredaktor und Leiter der Wirtschaftsredaktion, Schweizer Fernsehen SPLUS
  • Leiter der Wirtschaftsredaktion, Schweizer Radio DRS


  • Assistent, Lehrstuhl für Volkswirtschaft, Universität Freiburg
  • Dozent, Institut für Journalistik, Universität Freiburg
  • Dozent, Abteilung Corporate Communications, Universität Lugano
  • Lehrbeauftragter, Hochschule Luzern - Technik & Architektur

Ausbildung

Handelsdiplom (Ec. sup. de commerce NE)
Volkswirtschaft (Uni Fribourg) Dr.rer.pol
Rechtswissenschaft (Uni Luzern) stud.jur.
Journalismus (Stagiaire SRG)

Französisch (Alliance Française)
Englisch (Proficiency Cambridge)
Italienisch (Perugia / Grado B)

Publikationen

  • Wie informiert die Tagespresse über Alkohol und illegale Drogen? Anregungen zu einer zielgruppenorientierten Inhaltsanalyse. In: Markus Wieser (Hrsg), Information in der Prävention. 1981 S. 71-76
  • Rechtliche und organisatorische Möglichkeiten kleiner selbstverwalteter Unternehmen, 1983
  • Personal erfolgreich und effizient schulen. Der Praxisratgeber für KMU, 2012 (als Co-Autor)
  • Eine Frage der Unabhängigkeit. Die bestehende Wahlpraxis bei der Ernennung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter und Vorschläge zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz durch die Justiz-Initiative. 2019
  • Artikel in "journal 21"
  • Artikel in "Republik"
  • Exklusion durch Definition der Inklusion. Das »Recht auf Rechte« nicht-menschlicher Naturpersonen, in: Klaus Mathis (Hrsg.), Inklusion – Exklusion, Interdisziplinäre Perspektiven auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, Berlin, 2024

Gesellschaftliches Engagement

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Nicht-menschlichen Wesen Rechte geben

Ich  engagiere mich für eine menschenfreundliche und naturverträgliche Wirtschaft - vor allem aber engagiere ich mich für nicht-menschliche Wesen, welche in unserer Gesellschaft und unserem Rechtssystem keine eigene Stimme haben. Das ist ungerecht und dumm.

Ungerecht, weil es keinen Grund gibt, Mitglieder unserer Gesellschaft von unserem Rechtssystem auszuschliessen, das uns allen einen Schutz vor Übergriffen gibt. Es ist aber auch dumm, weil wir uns damit von der Natur immer weiter entfremden und damit unsere Lebensgrundlagen zerstören.

Bruder Berg und Schwester Schwein in Republik
Exklusion durch Definition der Inklusion. Das „Recht auf Rechte“ nicht-menschlicher Naturpersonen, in: Klaus Mathis (Hrsg.): Inklusion - Exklusion. Interdisziplinäre Perspektiven auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, Duncker und Humblot, Berlin, 2024



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Der Natur Rechte geben

Damit die Diskussion um Grundrechte und Rechtspersönlichkeit für die Natur weiter getrieben werden kann, wurde der Verein "Rechtsperson Reuss" gegründet.
Der Verein bezweckt nicht-menschlichen Wesen Rechtspersönlichkeit und Grundrechte in der Verfassung zu verschaffen, um deren effektiven Schutz nachhaltig zu verbessern. Als Initial- und Leuchtturmprojekt wird der Verein zusammen mit anderen Organisationen, welche sich für den Natur-, Tier- und Umweltschutz einsetzen, eine Volksinitiative lancieren, welche dem Fluss Reuss in der Verfassung des Kantons Luzern Grundrechte und eine eigene Rechtspersönlichkeit verschaffen soll.
Zudem setzt sich der Verein dafür ein, Rechtspersönlichkeit und Grundrechte für weitere nicht-menschlichen Wesen in der Verfassung zu verankern.

Verein Rechtsperson Reuss




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